Beschluss zum Ausbau Stühlhahnsweg

Hier finden Sie die PDF-Dateien zum Beschluss Ausbau Stühlhahnsweg Bereich KAG.

Beschlussvorlage für die Ausschusssitzung Stadtentwicklung, Umwelt und Infrastruktur (SUI) am 09.07.2018

Niederschrift der Sitzung 09.07.2018 SUI-Ausschuss

Der Beschluss zum Ausbau des unteren Stühlhahnsweges erfolgte somit am 09.07.2018. Der Ausbau fällt somit unter die Neuregelung des KAG, welches ab dem 01.01.2020 gelten soll. (Halbierung der Beiträge)

In der ersten Präsentation in der Anliegerversammlung im Februar 2018 war von 22 € pro qm. Kosten die Rede, die jeder Anlieger zu zahlen hätte.

In der zweiten Präsentation im Juni 2018 waren es schon 24 € pro qm. D.h. bei einer Grundstücksgröße von 1000 qm käme eine Summe von 25.000 € auf den Besitzer zu.

Wenn also die Halbierung greifen wird, wären es mit den Preissteigerungen von ca. 10% -15% in der Zeit bis heute ca. 15€ pro qm, d.h. bei 1000 qm wären es 15.000 €, die der Anlieger zu zahlen hätte.

Entschließungsantrag der CDU-Landtagsfraktion

Die Landesregierung geht in kleinsten Schritten auf die Anlieger zu.

Nachdem die SPD einen erneuten Antrag zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gestellt hat und mehrere Bürger-initiativen im Land mit erneuten Schreiben über den Präsidenten des Landtages an alle Abgeordneten herangetreten sind, hat die CDU-Landtagsfraktion einen neuen Entschließungsantrag gestellt, in dem sie noch-mals den Standpunkt der Regierung darlegt.

Interessant ist der Abschnitt auf Seite 2 unten, dort ist zu lesen:

Den Kommunen werden die ausfallenden Beiträge der Anlieger über das Förderprogramm des Landes ersetzt. Dazu stellt das Land ab 2020 jährlich 65 Millionen Euro im Haushalt bereit. Mittel, die nicht abgerufen werden, werden auf das nächste Jahr übertragen. Die Fördermittel können in einem vereinfachten Verfahren auf der Grundlage der Schlussrechnung für die Straßenbaumaßnahme beantragt werden. Rückwirkend können Kommunen die Förderung für beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen nach § 8 KAG beantragen, die nach dem 1. Januar 2018 begonnen wurden. Als Beginn der Maßnahme gilt der Beschluss des Rates (bzw. des zuständigen Ausschusses). Auch Beschlüsse im Rahmen der Haushaltsgebung für das Jahr 2018 zählen hierzu, selbst wenn diese bereits in 2017 gefasst wurden.

Das würde unserer Ansicht nach bedeuten, dass auch Straßen, deren Ratsbeschluss vor dem 01.01.2018 liegen würde unter die Neuregelung fallen, wenn der Beschluss für die Haushaltsgebung in 2017 gefasst wurden, da derStichtag dann der Tag des Beschlusses der Haushaltsgebung in 2017 ist.

Weiter ist neu, dass die nicht abgerufenen Mittel in das nächste Jahr übertragen werden.

Also durch aufrechterhaltenen Druck aus der bevölkerung ein weiterer Schritt geschafft Richtung Abschaffung. Aber die Regierung schafft es nicht, über Ihren Schatten zu springen!

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