Entschließungsantrag der CDU-Landtagsfraktion

Die Landesregierung geht in kleinsten Schritten auf die Anlieger zu.

Nachdem die SPD einen erneuten Antrag zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gestellt hat und mehrere Bürger-initiativen im Land mit erneuten Schreiben über den Präsidenten des Landtages an alle Abgeordneten herangetreten sind, hat die CDU-Landtagsfraktion einen neuen Entschließungsantrag gestellt, in dem sie noch-mals den Standpunkt der Regierung darlegt.

Interessant ist der Abschnitt auf Seite 2 unten, dort ist zu lesen:

Den Kommunen werden die ausfallenden Beiträge der Anlieger über das Förderprogramm des Landes ersetzt. Dazu stellt das Land ab 2020 jährlich 65 Millionen Euro im Haushalt bereit. Mittel, die nicht abgerufen werden, werden auf das nächste Jahr übertragen. Die Fördermittel können in einem vereinfachten Verfahren auf der Grundlage der Schlussrechnung für die Straßenbaumaßnahme beantragt werden. Rückwirkend können Kommunen die Förderung für beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen nach § 8 KAG beantragen, die nach dem 1. Januar 2018 begonnen wurden. Als Beginn der Maßnahme gilt der Beschluss des Rates (bzw. des zuständigen Ausschusses). Auch Beschlüsse im Rahmen der Haushaltsgebung für das Jahr 2018 zählen hierzu, selbst wenn diese bereits in 2017 gefasst wurden.

Das würde unserer Ansicht nach bedeuten, dass auch Straßen, deren Ratsbeschluss vor dem 01.01.2018 liegen würde unter die Neuregelung fallen, wenn der Beschluss für die Haushaltsgebung in 2017 gefasst wurden, da derStichtag dann der Tag des Beschlusses der Haushaltsgebung in 2017 ist.

Weiter ist neu, dass die nicht abgerufenen Mittel in das nächste Jahr übertragen werden.

Also durch aufrechterhaltenen Druck aus der bevölkerung ein weiterer Schritt geschafft Richtung Abschaffung. Aber die Regierung schafft es nicht, über Ihren Schatten zu springen!

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