Aufnahme des Einwohnerantrages nach § 25 Gemeindeordnung in die Ratssitzung am 19.12.2019

Bezugnehmend auf den gestrigen Einwohnerantrag nach § 25 der Gemeindeordnung NRW:

In einem Telefonat heute mit dem Fraktionsvorsitzenden der SPD Herrn Michael Stechele hat dieser mir mitgeteilt, dass er den Antrag bei Bürgermeister Brodel stellt, den unter Pkt. 3 der Tagesordnung aufgeführten Antrag der SPD wie folgt zu erweitern:

Auszug aus der Mail von Herrn Stechele, die mir vorliegt:

… Die Beschlussfassung steht nun für den 18.12. an. Die Beschlussvorlage sieht nun leider nicht die endgültige Abschaffung der Beiträge vor. Nun können sich wie im u.s. Schreiben von Frau Alteköster zwei Szenarien ergeben. Erstens der Landtag lehnt die Vorlage ab, dann hält die SPD Fraktion an ihrem Antrag fest. Zweitens, der Landtag stimmt dem Gesetz zu, dann würden wir unseren Antrag gerne wie von Frau Alteköster beantragt erweitern:

Die Ratsbeschlüsse für die bereits beschlossenen und aktuell in Planung befindlichen Straßenbaumaßnahmen nach KAG werden aufgehoben und auf der Grundlage der ab dem 01.01.2020 geltenden gesetzlichen Regelungen neu beschlossen, damit diese von den Fördermaßnahmen des Landes NRW profitieren können. So wäre erhebliches Konfliktpotential entschärft.

 Die Beschlussfassung ist dann schon deshalb erforderlich, weil die finanziellen Belastungen für den Haushalt der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Sundern bewertet werden müssen…

Ich bitte die Beschlussvorlage entsprechend zu überarbeiten.

Für diesen Antrag sagen wir herzlichen Dank, damit kann das Thema noch in diesem Jahr in der Ratssitzung behandelt werden.

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