Auf der Seite Downloads liegt das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht bereit.
Leitsatz des Urteils: Für den Um- und Ausbau öffentlicher Straßen dürfen Beiträge von den Grundstücks-eigentümern erhoben werden, denen die Inanspruchnahme der Straße Vorteile bietet.