Beschluss zum Ausbau Stühlhahnsweg

Hier finden Sie die PDF-Dateien zum Beschluss Ausbau Stühlhahnsweg Bereich KAG.

Beschlussvorlage für die Ausschusssitzung Stadtentwicklung, Umwelt und Infrastruktur (SUI) am 09.07.2018

Niederschrift der Sitzung 09.07.2018 SUI-Ausschuss

Der Beschluss zum Ausbau des unteren Stühlhahnsweges erfolgte somit am 09.07.2018. Der Ausbau fällt somit unter die Neuregelung des KAG, welches ab dem 01.01.2020 gelten soll. (Halbierung der Beiträge)

In der ersten Präsentation in der Anliegerversammlung im Februar 2018 war von 22 € pro qm. Kosten die Rede, die jeder Anlieger zu zahlen hätte.

In der zweiten Präsentation im Juni 2018 waren es schon 24 € pro qm. D.h. bei einer Grundstücksgröße von 1000 qm käme eine Summe von 25.000 € auf den Besitzer zu.

Wenn also die Halbierung greifen wird, wären es mit den Preissteigerungen von ca. 10% -15% in der Zeit bis heute ca. 15€ pro qm, d.h. bei 1000 qm wären es 15.000 €, die der Anlieger zu zahlen hätte.

Entschließungsantrag der CDU-Landtagsfraktion

Die Landesregierung geht in kleinsten Schritten auf die Anlieger zu.

Nachdem die SPD einen erneuten Antrag zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gestellt hat und mehrere Bürger-initiativen im Land mit erneuten Schreiben über den Präsidenten des Landtages an alle Abgeordneten herangetreten sind, hat die CDU-Landtagsfraktion einen neuen Entschließungsantrag gestellt, in dem sie noch-mals den Standpunkt der Regierung darlegt.

Interessant ist der Abschnitt auf Seite 2 unten, dort ist zu lesen:

Den Kommunen werden die ausfallenden Beiträge der Anlieger über das Förderprogramm des Landes ersetzt. Dazu stellt das Land ab 2020 jährlich 65 Millionen Euro im Haushalt bereit. Mittel, die nicht abgerufen werden, werden auf das nächste Jahr übertragen. Die Fördermittel können in einem vereinfachten Verfahren auf der Grundlage der Schlussrechnung für die Straßenbaumaßnahme beantragt werden. Rückwirkend können Kommunen die Förderung für beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen nach § 8 KAG beantragen, die nach dem 1. Januar 2018 begonnen wurden. Als Beginn der Maßnahme gilt der Beschluss des Rates (bzw. des zuständigen Ausschusses). Auch Beschlüsse im Rahmen der Haushaltsgebung für das Jahr 2018 zählen hierzu, selbst wenn diese bereits in 2017 gefasst wurden.

Das würde unserer Ansicht nach bedeuten, dass auch Straßen, deren Ratsbeschluss vor dem 01.01.2018 liegen würde unter die Neuregelung fallen, wenn der Beschluss für die Haushaltsgebung in 2017 gefasst wurden, da derStichtag dann der Tag des Beschlusses der Haushaltsgebung in 2017 ist.

Weiter ist neu, dass die nicht abgerufenen Mittel in das nächste Jahr übertragen werden.

Also durch aufrechterhaltenen Druck aus der bevölkerung ein weiterer Schritt geschafft Richtung Abschaffung. Aber die Regierung schafft es nicht, über Ihren Schatten zu springen!

27.08.2020 Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt u. Infrastruktur

Am 27.08.2020 findet um 17:30 Uhr die nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Infrastruktur statt. Unter Pkt. 4 wird über den Ausbau bestehender Straßen gesprochen.

Aufgrund der jüngsten Entwicklungen in Düsseldorf, haben wir nochmals einen Brief an Bürgermeister, Bürgermeisterkandidaten, Fraktionen, Rat und Ausschuss geschrieben.

Downloadlink

Lieber späte Einsicht als keine… Antrag der SPD im Landtag NRW

Mit Datum vom 18.08.2020 stellt die Fraktion der SPD im Landtag NRW den Antrag  – Lieber späte Einsicht als keine – Straßenausbaubeiträge abschaffen- Drucksache 17/10636

Am kommenden Donnerstag, den 27.08.2020 findet die 98. Plenarsitzung im Plenum des Landtages statt. Unter Pkt. 2 der aktuellen Tagesordnung wird über den Antrag der SPD sofort abgestimmt.

Gibt es wohl endlich Einsicht bei einzelnen Abgeordneten der Regierungs-koalition? Wird wohl endlich der Fraktionszwag aufgehoben und kann nach der eigenen Meineung abgestimmt werden?

Über diese Punkte soll abgestimmt werden, Auszug aus dem Antrag:

Der Landtag stellt fest:
• Der Versuch der Landesregierung, das System der Straßenausbaubeiträge zu reformieren ist gescheitert.
• Der Unmut der Bevölkerung über dieses ungerechte System konnte durch die Landesregierung nicht befriedigt werden.
• Der Aufwand, der Kommunen zur Erhebung der Beiträge entsteht, steigt durch die Novellierung der Landesregierung.
• Das Missverhältnis zwischen Aufwand und Ertrag der Straßenausbaubeiträge verschlechtert sich dadurch weiter.
• Letztlich wird eine bürgerunfreundliche Regelung noch verkompliziert.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
• zeitnah ein Änderungsgesetz des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vorzulegen, mit dem die Straßenausbaubeiträge abgeschafft werden.
• im Anschluss daran zeitnah ein Belastungsausgleichsgesetz zum Ausgleich der sich daraus ergebenen Einnahmeausfälle bei den Kommunen mit den kommunalen Spitzenverbänden zu verhandeln und dem Landtag zur Entscheidung vorzulegen.

Link zur Videoübertragung

Ab Minute 01:29:27 beginnt der Tagesordnungspunkt 2.

Link zum Antrag der SPD-Fraktion

WIR HABEN FRAGEN!!!

Wir haben Fragen!!!
Die KAG-Initiative Sundern, www.strabs-stop-sundern.de ist ein loser Zusammenschluss betroffener Anlieger in der Stadt Sundern, deren Ziel es ist, die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in der Stadt Sundern, in NRW und bundesweit zu erreichen. Parteilos und parteiübergreifend auf dem Boden des Grundgesetzes!
Wir vertreten von Straßenausbaumaßnahmen nach § 8 KAG betroffene Bürgerinnen und Bürger.
Nach Bewertung der derzeitigen Aktenlage würde es in der Stadt Sundern, den angrenzenden Städten und Gemeinden, und angrenzenden Kreisen (z.B. Siegen-Wittgenstein)  auch nach der letzten KAG-Novellierung überwiegend zu Beitragsbescheiden im fünfstelligen Eurobereich kommen.
Zum einen ergibt sich das aus den topografischen Gegebenheiten und zum anderen aber auch (vorrangig) durch die stetig steigenden Baukosten.

Schon vor „Coronazeiten“ wurden zum Teil existenzbedrohende Straßenbaubeiträge ermittelt, die so manche Familien in Zukunftsängste versetzt haben. Doch während einer Pandemie, oft verbunden mit erheblichen finanziellen Einkommenseinbußen, würde ein solcher Beitragsbescheid die Betroffenen zusätzlich belasten.

Aus diesem Grund beabsichtigen, wir uns für alle Betroffenen einzusetzen und darauf hinzuwirken, dass ggfs. bis zur Abschaffung des § 8 KAG niemand beschieden wird.

Wir möchten für klare Verhältnisse sorgen und richten folgende Fragen an die Parteien, an die Wählergemeinschaften und die Bürgermeisterkandidaten im Stadtgebiet:

1. Werden Sie sich als Partei, Wählergemeinschaft oder Bürgermeisterkandidat dafür aussprechen, Baumaßnahmen nach § 8 KAG auszuführen bzw. abzurechnen?

2. Werden Sie sich als Partei, Wählergemeinschaft oder Bürgermeisterkandidat für die Abschaffung des § 8 KAG aussprechen?

3. Werden Sie sich als Partei, Wählergemeinschaft oder Bürgermeisterkandidat dafür aussprechen, neue kommunale Straßenbaumaßnahmen bis zur endgültigen Abschaffung des § 8 KAG auszusetzen?

4. Werden Sie sich als Partei, Wählergemeinschaft oder Bürgermeisterkandidat dafür aussprechen, dass bereits beschlossene, aber noch nicht begonnene Straßenbaumaßnahmen bis zur endgültigen Abschaffung des § 8 KAG ausgesetzt werden?

5. Werden Sie sich als Partei, Wählergemeinschaft oder Bürgermeisterkandidat dafür aussprechen, dass die Ratsbeschlüsse für bereits beschlossene, aber noch nicht begonnene Straßenbaumaßnahmen im Bereich des § 8 KAG aufgehoben werden und bis zur endgültigen Abschaffung ausgesetzt werden?

6. Werden Sie sich als Partei, Wählergemeinschaft oder Bürgermeisterkandidat dafür aussprechen, dass die Bescheide für die im Bau befindlichen Straßenbaumaßnahmen im Bereich des § 8 KAG bis zur endgültigen Abschaffung des § 8 KAG ausgesetzt werden?

Wir bitten um konkrete und kurze Beantwortung der Fragen. Diese Fragen stellen wir öffentlich, auch in einem offenen Brief über die Presse, damit sich der Wähler zu diesem Thema vor der Kommunalwahl ein Bild machen kann.

Die Antworten werden wir veröffentlichen.

Link zum Original Schreiben im PDF-Format!

 

Antrag der SPD-Fraktion im Landtag NRW

Für die Sitzug des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen am 21.08.2020 hat der Abgeordnete Stefan Kämmerling SPD für seine Fraktion einen schriftlichen Bericht angefordert zum Thema:

“Sachstand KAG-Förderprogramm”

Hierzu wird die Landesregierung gebeten, zu folgenden Punkten Auskunft zu geben:

1. Wann ist mit dem Start des Antragsverfahren über die NRW.Bank zu rechnen?

2. Welche Ressourcen werden bei der NRW.Bank für die Abwicklung des Verfahrens eingeplant und vorgehalten?

3. Findet eine Kostenerstattung oder ein anderer finanzieller Ausgleich an die NRW.Bank für die Abwicklung des Verfahrens statt? Wenn ja, in welcher Höhe und auf welcher Grundlage?

4. Welche Fragen zum Förderprogramm und zum Förderverfahren haben das Ministerium erreicht?

5. Mit wievielen Anträgen ist bei der Planung für dieses Jahr kalkuliert worden?

6. Mit welchen Bearbeitungs- und Entscheidungszeiträumen rechnet die Landesregierung für die Förderanträge?

7. Gibt es Vorgaben seitens der Landesregierung an die NRW.Bank hinsichtlich Bearbeitungszeit, Abwicklung und personeller Ausstattung des Förderverfahrens?

Antwort der Landesregierung

Hier geht es zur Originaladresse:

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-3740.pdf

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